Neue TRGS 430 „Isocyanate“ und andere Regelungen für Reaktionsharze und Flüssigkunststoff
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen dürfen erst aufgenommen werden, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
Im Juli 2024 wurde die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 430 veröffentlicht. Sie beschreibt die Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung und erläutert die Auswahl der Schutzmaßnahmen für Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate auftreten. Isocyanate werden im Handwerk und in der Industrie breit eingesetzt. Als Diisocyanate dienen sie als Grundlage für die Herstellung von Polyurethanprodukten (PU); dazu gehören Klebstoffe, Dichtstoffe, Schäume, Gießharze, Beschichtungen und Lacke.
Verwendet werden diese Stoffe in einer Vielzahl von Branchen, insbesondere im Bauwesen, in Automobilindustrie und -gewerbe und der Möbelindustrie, wo sie in Form von Polyurethanschäumen, Klebstoffen, Lacken und Anstrichsystemen eingesetzt werden. Hinzu kommt der Einsatz bei industriellen Beschichtungen, zum Beispiel im Schiffs- und Flugzeugbau und der Windenergiebranche oder beim Vergießen von elektronischen Bauteilen in der Elektroindustrie.
In vielen Betrieben sind die Begriffe „Isocyanate“ beziehungsweise „Diisocyanate“ häufig nicht geläufig. Teilweise wird von Polyurethanen, meist von PU-Produkten gesprochen (PU-Schäumen, PU-Lacken, PU-Klebern). So wurden im Jahr 2022 Betriebe der Schuhherstellung, aber auch Schuhmacher, die Reparaturen durchführen, sowie Sanitätshäuser, orthopädietechnische Werkstätten und Orthopädieschuhmacherbetriebe von der Mitteilung ihrer Lieferanten überrascht, dass ein Teil der verwendeten Klebstoffe als PU-Kleber unter die neuen Regelungen zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von Diisocyanaten fällt.
Auf dem Etikett der Kleber ist seitdem der Hinweis zu lesen: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen und gewerblichen Anwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“ Diese Überraschungen und Verunsicherungen waren ein deutliches Zeichen dafür, dass manche verwendeten Kleber bisher nicht als Gefahrstoffe betrachtet wurden. Auch Bezeichnungen wie Reaktionsharze oder Flüssigkunststoffe sind weitverbreitet, sagen aber sehr wenig über die darin enthaltenen
Gefahrstoffe aus.
Flüssigkunststoffe werden seit vielen Jahren im Baugewerbe zur Abdichtung von Bauwerken und Dächern eingesetzt. Als reaktive Systeme werden sie in der Regel in vier Gruppen eingeordnet: Polyurethanharze (PUR, PU), Epoxidharze (EP), (Poly-)Methylmethacrylatharze (PMMA, MMA) und ungesättigte Polyesterharze (UP).
Fast alle Reaktionsharze oder Flüssigkunststoffe sind mindestens als „hautreizend“ (H315) gekennzeichnet, häufig findet sich auch der Warnhinweis H317 („Kann allergische Hautreaktionen verursachen.“), manchmal auch der H334 („Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.“). Bei der Tätigkeit mit diesen Harzen sollte deshalb der Hautkontakt vermieden werden. Die Entscheidung, bei welchen Stoffen welche Schutzmaßnahmen ausgewählt werden müssen, erfordert eine systematische Vorgehensweise. Die verwendeten Reaktionsharze, Flüssigkunststoffe, aber auch sonstige Kleber, Schäume und Lacke müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vor ihrer Verwendung untersucht werden. Erst nach der vollständigen Aushärtung können die dann entstandenen Produkte als unbedenklich angesehen werden.
Bei der Verarbeitung können die vorliegenden Stoffe aber noch reagieren und erst durch diese Reaktion beginnt auch die Aushärtung. Dabei können auch Gesundheitsgefahren auftreten, da durch die reaktiven Systeme auch andere Reaktionen ausgelöst werden können. So können bei einem Hautkontakt die Stoffe die obersten Schichten der Haut durchdringen. Diese Stoffe können dann als Kontaktallergen wirken und direkt oder nach einer chemischen Umwandlung im Körper mit bestimmten Proteinen reagieren. Dadurch wird ein Mechanismus in Gang gesetzt, durch den das Immunsystem zunächst lernt, eine Abwehrreaktion auszulösen. Diese Phase wird als Sensibilisierung bezeichnet. Wenn es dann später zu einem erneuten Hautkontakt kommt, kann eine Entzündungsreaktion ausgelöst und als allergisches Kontaktekzem der Haut sichtbar werden. In besonders schweren Fällen können solche Reaktionen so erheblich sein, dass sie als Berufskrankheiten meldepflichtig sind.
Wer sich also über die Gefährdungen durch Lacke, Farben, Kleber, Schaumdosen oder andere verwendete Produkte, die beispielsweise als 1- oder 2-Komponenten-Systeme (zum Beispiel 2-K-PU-Kleber) bezeichnet werden und somit auf ein reaktives System hindeuten, nicht im Klaren ist, muss handeln. Die Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind dann durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Die Kennzeichnung dieser Produkte mit Gefahrenpiktogrammen und insbesondere auch die H-Sätze H317, H334 sowie EUH204 oder EUH205 können auf reaktive Systeme hinweisen. Weitere Angaben enthalten die Sicherheitsdatenblätter, die im Betrieb vorhanden sein müssen. Sie werden bei der Lieferung der Produkte kostenlos vom Lieferanten mitgeliefert. Viele Hersteller stellen diese Informationen auch zum Download im Internet zur Verfügung, sodass man sich schon vor dem Kauf über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informieren kann.
Wie können reaktive Systeme erkannt werden?
Polyurethanprodukte, diisocyanathaltige Produkte
Isocyanate sind teilweise als giftig sowie als krebserregend eingestuft. Die Hauptgefahr ist aber die Sensibilisierung der Atemwege sowie der Haut. Bezeichnungen wie PU-Lack oder PU-Harz können ein erster Hinweis sein, bieten aber noch keinen sicheren Beleg für die Inhaltsstoffe. Bei 2-Komponenten-Systemen (Harz und Härter) enthält oft nur das Harz Isocyanate. Zur Beurteilung wird daher das Sicherheitsdatenblatt benötigt.
Finden sich im Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts bei der Zusammensetzung Stoffe mit „isocyan“ im Stoffnamen, handelt es sich um ein derartiges Produkt. Das gilt ebenso, wenn am Ende von Abschnitt 2.2 der ergänzende Kennzeichnungshinweis für isocyanathaltige Gemische steht: EUH204 – „Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“ Auch den Hinweis, dass ab dem 24. August 2023 angemessene Schulungen erfolgen müssen, tragen nur Diisocyanate. Da die Vorschrift für diesen Schulungshinweis erst am 4. August 2020 veröffentlicht wurde, dürfen ältere Sicherheitsdatenblätter nicht mehr verwendet werden. Die Verwender müssen in solchen Fällen den Lieferanten auffordern, eine aktuelle Version zu liefern. Versionen mit Datum 2022 oder jünger sind in der Regel auf dem neuesten Stand.
Die Aktualität eines Sicherheitsdatenblatts lässt sich auch dadurch überprüfen, ob die Änderungen durch die Verordnung (EU) 2020/878 umgesetzt wurden. Die Verordnung änderte den Anhang II der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) und gilt seit dem 1. Januar 2021. Der Anhang II regelt die Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts. Nach Ablauf der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 müssen alle Sicherheitsdatenblätter den neuen Anforderungen entsprechen.
Ob ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) nach dem 1. Januar 2021 geändert wurde, lässt sich an den Bezeichnungen von zwei Unterabschnitten schnell erkennen. Der Unterabschnitt 11.1 erhielt die neue Bezeichnung „Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008“. Der Unterabschnitt 12.6 „Endokrinschädliche Eigenschaften“ wurde neu eingefügt. Ein SDB aus dem Jahr 2020 ist heute veraltet, ein SDB aus den Jahren 2021 oder 2022 wurde aktualisiert, wenn die beiden Unterabschnitte die neuen Bezeichnungen tragen. Ab 2023 müssen diese Änderungen im SDB vorhanden sein.
Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 430
Die TRGS 430 beschreibt die Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen für Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate auftreten. Ausgehend von den Eigenschaften der Stoffe, die im Sicherheitsdatenblatt als Isocyanate bezeichnet werden, wird die Beurteilung der Gefährdungen beschrieben.
Die Gefährdung durch toxische Eigenschaften wird bestimmt durch die chemischen Eigenschaften der eingesetzten Isocyanate und Hilfsstoffe, die verwendete Menge sowie die Art der Verarbeitung. Für die Aufnahmewege Einatmen (inhalative Gefährdung) und Hautkontakt (dermale Gefährdung) erläutert die TRGS 430 dann jeweils die Ermittlung einer Gefährdungsklasse (gering, mittel oder hoch). Ausgehend von dieser Klassifizierung werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen beschrieben.
Diese mehrstufige Vorgehensweise zur Klassifizierung der Gefährdungen wird in der TRGS 430 auf etwa vier Seiten abgehandelt. Ausführlichere Angaben und auch praktische Beispiele sind in der DGUV Information 213-078 „Polyurethane – Isocyanate“ enthalten. Mit einem Umfang von mehr als 100 Seiten liefert diese Schrift viele Ergänzungen zur TRGS 430. Aber ein Handwerker, der auf der Baustelle ein eingesetztes Fenster mit einem Bauschaum (PU-haltig) abdichten will, oder ein Schuhmacher, der eine Sohle mit einem PU-Kleber befestigen will, wird in den meisten Fällen von den Beschreibungen der TRGS 430 oder der ergänzenden DGUV-Schrift völlig überfordert sein. Insbesondere Kleinbetriebe brauchen deshalb bei diesen Tätigkeiten mehr Unterstützung.
Durch branchenbezogene Informationen bieten die jeweiligen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) derartige Unterstützung an. Wenn auf einem PU-Produkt der Hinweis auf einen GISCODE abgedruckt ist (zum Beispiel PU10 bis PU80 für PU-Harze und PU-Montageschäume, RU0,5 bis RU2 für PU-Kleber als Verlegewerkstoffe), finden Betriebe im Gefahrstoffinformationssystem WINGIS der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) konkrete Produktinformationen und Entwürfe für Betriebsanweisungen sowie Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung. Diese Informationen sind direkt umsetzbar, da bezogen auf die Tätigkeit auch die Schutzmaßnahmen beschrieben werden.
Zusätzlich werden Schutzhandschuhe empfohlen, die bei Tätigkeiten mit lösemittelfreien Polyurethanharzen verwendet werden können. Im Gefahrstoffinformationssystem GisChem der Berufsgenossenschaften Holz und Metall (BGHM) sowie der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) sind Informationen zu Isocyanaten und Polyurethanen enthalten. Von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) kommt die Empfehlung zur Gefährdungsbeurteilung „Vergießen elektronischer Bauteile mit Vergussmassen, die Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) enthalten“ (DGUV Information 213-731).
Verpflichtung zu angemessenen Diisocyanat-Schulungen
Die Erkenntnis, dass viele Kleinbetriebe mit der Auswahl der Schutzmaßnahmen überfordert sind, führte im Rahmen der europäischen Chemikaliengesetzgebung zu dem Versuch, die Verwendung von Diisocyanaten zu verbieten. Davon wären im Baubereich viele mittlerweile unverzichtbare Produkte betroffen. Als Kompromiss wurde daher beschlossen, den Einsatz dieser Produkte zu beschränken. Durch die Verordnung (EU) 2020/1149 wurde der Eintrag 74 im Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert. Beschränkt wurden der Verkauf (nach dem 24. Februar 2022) und die Verwendung von Produkten, in denen mehr als 0,1 Gew.-% Diisocyanate enthalten sind. Seit dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.
Diese Pflicht gilt für alle industriellen oder gewerblichen Anwender. Die Beschränkung verpflichtet die Hersteller und Lieferanten, sicherzustellen, dass ihre Abnehmer informiert und Schulungen sowie Schulungsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Der Umfang der geforderten Schulungen geht über die Inhalte der sonst durchgeführten Unterweisungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen hinaus. Ohne diese Schulungen ist die Tätigkeit mit Diisocyanaten nicht mehr erlaubt. Zuwiderhandlungen werden in Deutschland auf Basis des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktionsV) geahndet. In der Regel handelt es sich bei Verstößen um Straftaten.
Die Durchsetzung von REACH-Beschränkungen obliegt in Deutschland den zuständigen staatlichen Überwachungsbehörden (zum Beispiel Marktaufsicht, Umweltbehörden oder staatliche Ämter für Arbeitsschutz) der einzelnen Bundesländer. Die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger (UV-Träger) können hier nicht einschreiten oder Verstöße sanktionieren. Sie können jedoch beraten und Unterstützung vermitteln. Fast alle UV-Träger haben deshalb im Rahmen ihrer Internetauftritte eigene Seiten zu diesen verpflichtenden Schulungen eingerichtet.
Abhängig von den verwendeten PU-Produkten und dem Risiko für die Gesundheit sind Schulungen in drei Stufen (Grund-, Aufbau- und Fortgeschrittenenschulungen) vorgesehen. Sie müssen definierte Mindestanforderungen berücksichtigen und sind alle fünf Jahre zu wiederholen. Nur für einfachere Anwendungen von Harzen, Klebern oder Bauschäumen reicht die allgemeine Grundschulung aus. Unter die Stufe II fallen Tätigkeiten mit offenen Gemischen bei Raumtemperatur wie das Streichen von Beschichtungen. Die Stufe III der Schulungen ist in der Regel nur bei Sprühanwendungen oder der Verarbeitung bei Temperaturen über 45 °C (Heißanwendung) erforderlich.
Weitere Informationen zu diesen Schulungen werden in der DGUV-Schrift Fachbereich Aktuell FBRCI-024 „Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten – Handlungshilfe“ vermittelt. Wie alle DGUV-Schriften und -Broschüren kann auch diese Schrift über die DGUV-Publikationsdatenbank (http://publikationen.dguv.de/) eingesehen und kostenlos heruntergeladen werden.
Da Lieferanten und Hersteller verpflichtet wurden, für die Abnehmer dieser Stoffe und Gemische Schulungsmaterialien zur Verfügung bereitzustellen, in der EU-Verordnung aber nicht geregelt wurde, dass dies kostenfrei erfolgen muss, gibt es jetzt eine ganze Reihe von kostenpflichtigen Angeboten. Einige Verbände der Hersteller bieten Online-Schulungen (webbasierte Schulungen und Schulungsunterlagen) an, freiberufliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere Schulungsanbieter auch Präsenzschulungen.
Auf den Informationsseiten der UV-Träger sind Freischaltcodes erhältlich, mit denen einige der wichtigsten Online-Schulungen der Herstellerverbände kostenlos absolviert werden können. Diese Selbstlernmodule entsprechen nicht vollständig den Anforderungen der deutschenLänderbehörden an die Schulungen. Eine Kombination aus Selbstlernmodul und anschließendem Präsenzgespräch erfüllt jedoch die Anforderungen. Daher sollte in den Betrieben nach der absolvierten Herstellerschulung eine mündliche Unterweisung zu den im Betrieb eingesetzten Produkten durchgeführt werden. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung (Test oder Abschlussgespräch) muss durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Ein spezielles Zertifikat ist nicht erforderlich.
Inzwischen sind bereits viele neue PU-Produkte mit einem Gehalt an monomeren Isocyanaten unter 0,1 Gew.-% erhältlich. Im Rahmen der Substitutionsprüfung sollte untersucht werden, ob diese Produkte eingesetzt werden können. Aufgrund der geringeren Gefährdungen sind für diese Produkte keine verpflichtenden Diisocyanat-Schulungen erforderlich. Die normalen Unterweisungen reichen aus.
Wenn in den Betrieben jedoch aufgrund der erhöhten Schulungsanforderungen überlegt wird, auf andere Reaktionsharze, Kleber oder Bodenbeschichtungen auszuweichen, sollte diese Änderung sorgfältig überdacht werden. Denn in Deutschland wurden im Jahr 2023 nur 19 Berufskrankheiten durch Isocyanate (BK 1315) anerkannt, dabei kam es in neun Fällen aufgrund einer schweren Erkrankung zu einer Berentung der erkrankten Person (hierbei handelte es sich in der Regel um das Isocyanat-Asthma, ausgelöst durch Sprüh- oder Heißanwendungen). Der Wechsel auf ein Epoxidprodukt könnte daher die falsche Entscheidung sein, denn Kontaktallergien durch Epoxidharzkomponenten gehören zu den häufigsten berufsbedingten allergischen Hauterkrankungen in Deutschland. Hingegen sind Hauterkrankungen durch Isocyanate selten.
Epoxidharze
EP-Reaktionsharz und Härter wirken in flüssigem Zustand sensibilisierend und können dadurch Allergien auslösen. Bei der Verwendung dieser Produkte können schon durch kurzzeitige, aber intensive Hautkontakte dauerhafte Allergien ausgelöst werden. Allein bei der BG BAU werden jedes Jahr rund 200 bis 250 neue Krankheitsfälle registriert. Bei manchen der Betroffenen führt die Erkrankung sogar zur Berufsunfähigkeit. Auch allergische und irritative Atemwegserkrankungen können auftreten.
Ein Epoxidharz lässt sich nicht immer am Bestandteil „epoxi“ im Produktnamen erkennen, auch an den chemischen Bezeichnungen der Inhaltsstoffe im Abschnitt 3 können Laien Epoxide häufig nicht erkennen. Eindeutig ist der Warnhinweis durch einen H-Satz (EUH205 – „Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“) auf dem Etikett des Gebindes oder der Dose. Dieser Hinweis ist auch im Sicherheitsdatenblatt am Ende des Abschnitts 2.2 unter „Ergänzende Gefahrenmerkmale“ zu finden. Teilweise wird nur der warnende Text ohne die Bezeichnung EUH205 abgedruckt, auch das ist zulässig.
Ausführliche Hinweise zu den Gesundheitsgefährdungen bei Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen, zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, möglichen Ersatzstoffen und Ersatzverfahren sowie zu den Schutzmaßnahmen sind in der DGUV Information 213-116 „Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen“ zu finden. Weitere branchenspezifische Hinweise enthält die DGUV Information 201-062 „Epoxidharze in der Bauwirtschaft“. Im Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS sind für elf Produktgruppen von Epoxidharzen konkrete Hinweise zu finden (GISCODE RE10 bis RE90). Auch das Informationssystem GisChem enthält einige Einträge zu Epoxidharzen.
Reaktive Systeme sind in der Regel mit einem oder mehreren der folgenden H-Sätze gekennzeichnet:
| H315: | Verursacht Hautreizungen. |
| H317: | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
| H334: | Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. |
| H351: | Kann vermutlich Krebs erzeugen. |
| H372: | Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. |
| H373: | Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. |
| EUH204: | Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
| EUH205: | Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Vergleichbare Beschränkungen mit der Verpflichtung zu besonderen Schulungen wurden für Epoxidharze bisher nicht beschlossen. Bei der Entwicklung der Beschränkungen für Diisocyanate wurde die Häufigkeit der Hauterkrankungen durch Epoxide in der Vergangenheit möglicherweise unterschätzt; zurzeit sind in der EU erste Bestrebungen erkennbar, auch für Tätigkeiten mit Epoxiden entsprechende Schulungen vorzuschreiben.
Die Hersteller scheinen sich schon auf die Entwicklungen einzustellen. Der Branchenverband Epoxy Europe, der die Interessen der größten europäischen Hersteller von Epoxidharzen vertritt, hat bereits eine App zum sicheren Umgang mit Epoxidharzen (https://epoxysafety.goodbarber.app/) erstellt. Dort werden in bisher sechs Sprachen für die einzelnen Arbeitsschritte die notwendigen Schutzmaßnahmen beschrieben. Die Lerneinheit wird mit einem Test und einem Zertifikat abgeschlossen. Eine derartige App kann die mündlichen Unterweisungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zwar nicht ersetzen, sie kann jedoch zusätzliche Informationen liefern. Der Branchenverband Epoxy Europe arbeitet im Arbeitskreis Epoxidharze mit. Dieser Arbeitskreis ist ein weitergeführtes Projekt der vom BMAS initiierten Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Verschiedene Akteure arbeiten seit 2007 an der sicheren Verwendung von Epoxidharzen.
Aus der Arbeit des Arbeitskreises Epoxidharze sind eine Reihe von wichtigen Praxishilfen entstanden.
(Poly-)Methylmethacrylatharze
In der Praxis werden diese Harze auch als MMA-Harz, PMMA-Harz, Methacrylatharz (MA-Harz), Acrylharz oder Acrylatharz bezeichnet. Methylmethacrylat (MMA) dient als Vorprodukt für die Herstellung von „Acrylglas“ und für Gießharze. In der Baubranche ist ein Haupteinsatzgebiet die Beschichtung von Industrieböden, auch bei Bodenbeschichtungen von Parkhäusern werden diese Harze verwendet. Zum Einsatz kommen Methylmethacrylate auch in schnell härtenden Reparatur-
mörteln.
Dabei besteht die MMA-Beschichtungsmasse als 2-Komponenten-Beschichtung aus dem flüssigen MMA und einem Starter als Pulverkomponente (einem Peroxid zum Start der Aushärtung). Je nach Anwendung können noch Zuschlagstoffe (zum Beispiel Quarzsand) hinzukommen. Die Komponenten werden auf der Baustelle in einem Gebinde mittels Rührer angemischt. Nach Zugabe des Starters beginnt die Aushärtung sehr schnell. Die angerührte Masse wird dann vom Mischplatz zur Beschichtungsfläche transportiert, dort ausgegossen und verteilt. Bei größeren Flächen wird meist eine Aushärtezeit von 30 bis 60 Minuten durch eine entsprechende Dosierung des Starters eingestellt. Beim Einsatz als Balkonbeschichtung kann diese Zeit auch kürzer sein, beim Ausgießen von dauerhaften Straßenmarkierungen kann sie im Bereich von wenigen Minuten liegen.
Methylmethacrylat ist hautreizend (H315) und es besteht die Gefahr einer allergischen Hauterkrankung (H317). Beim Einatmen kann MMA die Atemwege reizen (H335), auch Atemwegserkrankungen können auftreten. Bei der EU wird zurzeit deshalb die Einstufung von Methylmethacrylat als Inhalationsallergen diskutiert, die zusätzliche Kennzeichnung mit H334 wurde vorgeschlagen.
Beim Einsatz auf großen Flächen oder in engen, schlecht belüfteten Bereichen muss auch berücksichtigt werden, dass Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar sind (H225). Da die Dämpfe schwerer sind als Luft, kann Entzündungsgefahr bestehen und Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sind zu treffen.
Der GISCODE RMA10 beschreibt die Schutzmaßnahmen für die meisten Methacrylatharze und methylmethacrylathaltigen Beschichtungen in der Bauwirtschaft. Die Empfehlungen können aber auch auf andere Branchen übertragen werden. Die beiden weiteren GISCODEs RMA15 und RMA20 behandeln seltenere Sonderprodukte, die zusätzlich zum MMA auch Epoxide beziehungsweise Isocyanate enthalten können.
Weitere Einsatzgebiete von Acrylatharzen
Von Methylmethacrylat als Monomer ist bekannt, dass es stark sensibilisierend wirkt und Kontaktallergien auslösen kann. Durch die Reaktion beim Aushärten sinkt dann die Gefahr einer Allergie. Die Gefahr einer Sensibilisierung besteht aber immer beim Umgang mit nicht oder nicht vollständig ausgehärteten Acrylaten beziehungsweise Methacrylaten, betroffen sind dabei nicht nur Beschäftigte aus dem Baubereich.
In der Archäologie und Denkmalpflege werden MMA-Harze als Steinkonservierungsmittel zur Befestigung von Steinen und Steinfragmenten eingesetzt. Zum Teil konnten diese Harze Epoxidkleber ersetzen. Bei der Acrylharzvolltränkung, die bei Steinen, aber auch bei Hölzern eingesetzt wird, sind in der Regel in Räumen oder beengten Einsatzbereichen aufwendige Schutzmaßnahmen erforderlich.
Als 1-Komponenten-Systeme werden Methacrylatharze verwendet, die nicht mit einem Starter oder Härter angemischt werden. Die Aushärtung erfolgt bei der Verarbeitung in der Regel durch Bestrahlung mit ultraviolettem Licht mit einer UV-Lampe. Dieses Verfahren wird auch als Lichthärtung bezeichnet. Sowohl bei Bodenbeschichtungen als auch beim Zahnarzt bei der Härtung von Zahnersatzmaterialien werden UV-Lampen für diese Harze verwendet. Auch bei der Herstellung und Reparatur von Zahnprothesen werden derartige Harze eingesetzt und sind bekannte Kontaktallergene bei Beschäftigten der Zahntechnik.
Methacrylatharze als 2-Komponenten-System werden in der Dentalchirurgie, aber auch der allgemeinen Chirurgie als Knochenzement zur Fixierung von Implantaten eingesetzt. Beim Mischen können auch Antibiotikamischungen zugefügt werden, um eventuellen Infektionen vorzubeugen. Durch Zugabe eines Kontrastmittels wird der Knochenzement im Röntgenbild besser erkennbar.
In Nagelstudios werden künstliche Fingernägel angebracht. Als einfachste Form werden Kunststoffnägel aufgeklebt, die dabei verwendeten Cyanacrylat-Klebstoffe (Sekundenkleber) sind allergologisch unbedenklich. Bei der aufwendigeren Modellierung von Finger- oder Fußnägeln werden 1-Komponenten- und 2-Komponenten-Systeme auf der Basis von Methacrylaten verwendet. Bei Acryl-Nägeln wird eine Paste aus einer Acrylat-Flüssigkeit mit einem Pulver angerührt und auf dem Naturnagel aufgetragen. Innerhalb von Minuten härtet die Paste aus und wird anschließend durch Schleifen in die gewünschte Nagelform gebracht.
Bei den im Einkauf teureren Gel-Nägeln wird ein Acrylat-Gel aufgetragen und unter UV-Licht ausgehärtet. Beim dauerhaften Nagellack („Long Lasting Nail Polish“) wird ein Gel auf den Naturnagel aufgetragen und ebenfalls unter UV-Licht ausgehärtet. Anschließend werden meist Designelemente als Verzierung aufgetragen. In den vergangenen Jahren wurde über eine Vielzahl von Kontaktallergien gegen Methacrylate durch Acryl-Nägel, Gel-Nägel und UV-Nagellacke berichtet. Betroffen waren sowohl Nagelstylistinnen als auch private Nutzerinnen.
Wenn bei Tätigkeiten mit reaktiven Systemen (Harzen, Lacken, Klebern etc.) Haut- oder Atemwegsallergien auftreten, sollte der behandelnde Arzt über den möglichen Zusammenhang mit dem Beruf informiert werden. Er hat dann die Pflicht, die Erkrankung als mögliche Berufskrankheit anzuzeigen. Folgende Berufskrankheiten können anerkannt werden.
| BK-Nr. 1315: | „Erkrankungen durch Isocyanate“ |
| BK-Nr. 4301: | „Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie)“ |
| BK-Nr. 4302: | „Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen“ |
| BK-Nr. 5101: | „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“ |
Sowohl in der Zahntechnik, in Nagelstudios als auch in anderen Anwendungsbereichen werden gern dünne Nitril-Einmalhandschuhe getragen, da das dünne Material ein feineres Tastempfinden ermöglicht. Viele Schutzhandschuhe bieten aber nur eingeschränkt Schutz gegen Acrylate. Nitrilhandschuhe etwa bis zu einer Stärke von 0,4 mm bieten kaum Schutz. Beim Kontakt mit nicht ausgehärteten Acrylaten müssen diese Handschuhe jeweils nach wenigen Minuten gewechselt werden.
Ungesättigte Polyesterharze
Auch ausgehärtete Polyesterharze kann man als unbedenklich ansehen, flüssige Polyesterharze hingegen können die Haut und die Augen reizen. Die Systeme bestehen in der Regel aus zwei bis drei Komponenten, einer Polyesterlösung mit einem weiteren Reaktionspartner, oft Styrol, das auch die Funktion eines Lösungsmittels hat. Gegebenenfalls sind noch Zusatzstoffe (Füllstoffe und Farbstoffe) vorhanden sowie eine Mischung aus Härtern und Beschleunigern zum Starten der Reaktion. Die gefährlichen Eigenschaften werden im Wesentlichen durch das Styrol bestimmt, dazu gehört auch die Entzündbarkeit. Die Gefahr einer Sensibilisierung besteht bei Styrol jedoch nicht.
Ungesättigte Polyesterharze (UP-Harze) werden zur Herstellung von faserverstärkten Kunststoffen, Spachtelmassen oder Gießharzen eingesetzt. Die entstehenden Kunststoffprodukte besitzen ein weites Anwendungsspektrum, trotzdem ist es nur begrenzt möglich, UP-Harze als Ersatzstoff für PU-Harze oder Epoxidharze einzusetzen.
Die DGUV Information 213-081 „Styrol – Verarbeitung ungesättigter Polyesterharze und anderer styrolhaltiger Gemische“ beschreibt die Eigenschaften von Styrol und den ungesättigten Polyesterharzen, die Gefährdungen und ihre Beurteilung sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
In WINGIS beschreibt der GISCODE SB-STY10 die Verarbeitung von styrolhaltigen Reaktionsharzen, GisChem enthält für die drei Branchen Chemie, Holz und Metall verschiedene Hinweise zu Arbeitsverfahren mit diesen Harzen.
Praxishilfen des Arbeitskreises Epoxide
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/epoxidharze/index.jsp
WINGIS
https://www.wingisonline.de/
GisChem
https://www.gischem.de/
BG BAU
https://www.bgbau.de/isocyanate
https://www.bgbau.de/epoxidharze
BG ETEM
Epoxide: https://www.bgetem.de Webcode: 23237681
Diisocyanate: https://www.bgetem.de Webcode: 23691143
BGHM
Beschränkungen Diisocyanate: https://www.bghm.de Webcode: 5211
BGRCI
Beschränkungen Diisocyanate: https://www.bgrci.de Seiten ID: #Z809
BGW Acrylate in Fingernagelstudios
https://www.bgw-online.de
Schulportal der DGUV
https://www.dguv-lug.de/berufsbildende-schulen/gesundheitsschutz/epoxidharze/
Projekt EpoxSafe
https://www.dguv-lug.de/berufsbildende-schulen/gesundheitsschutz/epoxsafe/
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