Hilfe nach traumatisierenden Ereignissen

Im beruflichen Umfeld kann es unverhofft zu traumatisierenden Ereignissen kommen. Eine schnelle und gute Betreuung nach einer solchen Erfahrung bildet den Grundstein für die Minderung der Folgen und damit verbundenem menschlichen Leid.

Autor Dirk Eßer, Abteilungsleitung Verwaltung, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Gewaltereignisse, Überfälle und schwere Unfälle eventuell sogar mit Todesfolge können unverhoffte traumatisierende Ereignisse sein, die man als betroffene Person oder als Zeuge eventuell im beruflichen Kontext erleben muss. Das Erleben einer solche Begebenheit bedeutet immer eine psychische Stresssituation und kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Erfolgt keine zeitnahe Betreuung oder Nachsorge, so können sich diese Folgen verfestigen. Am bekanntesten ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die als verzögerte Reaktion auf ein traumatisierendes Ereignis auftreten kann.

PTBS-Symptome

Typische Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung sind z. B.:

Schwere traumatische Erfahrungen können zu vermehrten beruflichen Ausfallzeiten, Frühberentungen, Scheidungen und in manchen Fällen zu einer erhöhten Suizidgefahr führen. Wichtig zu wissen: Betroffene Personen können sehr individuell und unterschiedlich stark ausgeprägt auf ein Ereignis reagieren.

Zeitnahe Unterstützung gewährleisten

Aufgrund der umfangreichen, teilweise stark beeinträchtigenden Konsequenzen ist eine zeitnahe Unterstützung für die betroffenen Personen wichtig. Die Erstbetreuung bzw. Nachsorge sollte unmittelbar nach einem Ereignis einsetzen. Das kann durch sofortige professionelle Hilfe erfolgen, es kann aber auch niederschwellige schnelle Hilfe durch sogenannte betriebliche psychologische Erstbetreuende (bpE) geleistet werden.

Präventive Maßnahmen sind wichtig

Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von traumatisierenden Ereignissen stehen allerdings an erster Stelle. Diese sollten auch die Vorplanung für den „Fall der Fälle“ beinhalten. Die Nachsorge ist ein fester Bestandteil der betrieblichen Notfallorganisation.
Bewährt haben sich hier die niedrigschwelligen Angebote der Erstbetreuung durch die bpE. Diese lernen in ihrer Ausbildung Möglichkeiten der Unterstützung aber auch Angebote durch die Unfallversicherungsträger oder durch professionelle Hilfe kennen. Bei der professionellen Hilfe muss darauf geachtet werden, dass diese durch geeignete spezialisierte ärztliche Betreuung oder durch psychologische Psychotherapeuten geleistet wird. Eine Liste mit geeigneten Therapeutinnen und Therapeuten ist auf der Seite der DGUV unter Medizinische Rehabilitation Psychotherapeutenverfahren oder unter dem Webcode „d139696“ zu finden.

Maßnahmen für die Notfallorganisation

Betriebliche psychologische Erstbetreuende müssen in die Notfallorganisation eingebunden werden. So sollten sie ihren Arbeitsplatz für einen Einsatz verlassen können. Für die Betreuung in Notfällen müssen auch Zeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten, z. B. bei Nacht- oder Wochenendarbeiten berücksichtigt werden.

Die Meldewege für Notfälle aller Art sollten im Betrieb bekannt sein.

Betroffene von traumatisierenden Ereignissen gelten als Notfälle und müssen mindestens im Verbandbuch erfasst und dokumentiert werden.

Es kann auch eine Unfallanzeige beim zuständigen Unfallversicherungsträger eingereicht werden. Im Zweifelsfall kann der zuständige Unfallversicherungsträger direkt kontaktiert werden.

Bei Gewaltereignissen gehört auch die Stellung einer Strafanzeige bzw. eines Strafantrags zur Nachsorge. Dies sollte durch den Arbeitgeber erfolgen. Als ladungsfähige Anschrift der Betroffenen muss die Dienststelle angegeben werden.
Beauftragung der Arbeitsschutzkoordination

Leistungen der Unfallkassen

Neben Beratungen und Leistungen nach einem Arbeitsunfall bieten die meisten Unfallversicherungsträger auch Schulungen für die Ausbildung zum betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden an.

Weitere Infos


Bildnachweis:
Header- und Vorschaubild: © Ilona – stock.adobe.com