Gewaltvorfälle in der Pflege verhindern

Alle Beschäftigten haben Anspruch auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Trotzdem kommt Gewalt am Arbeitsplatz vor – besonders oft in der Pflege, im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege. Betriebe müssen Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitsalltag für ihre Beschäftigten sicherer zu machen.

Autor Claudia Vaupel, Referentin Psychologie, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Personen, die in Pflegeberufen arbeiten oder für soziale Organisationen tätig sind, haben es häufig mit Menschen zu tun, die sich in persönlichen oder gesundheitlichen Ausnahmezuständen befinden. Betriebe sollten ihre Mitarbeiter hier nicht allein lassen. Der Umgang mit Gewalt und Belästigungen ist Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dreh- und Angelpunkt der betrieblichen Prävention ist die Gefährdungsbeurteilung. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, diese durchzuführen, um Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Die Gefährdung durch Gewalt und Belästigungen ist hier auch Bestandteil der Ermittlung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Wurden dabei potenzielle Gefährdungen gefunden, werden gemeinsam mit den Beschäftigten geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft.

Das TOP-Prinzip

Im Arbeitsschutz gilt die Regel, dass Gefährdungen vorrangig durch Ursachenbeseitigung oder durch technische Schutzmaßnahmen vermieden werden. Wo das nicht möglich ist, können Unternehmen auch organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen festlegen. Es gilt das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen haben Priorität vor organisatorischen Maßnahmen und diese wiederum vor personenbezogenen Maßnahmen. Für eine sinnvolle systematische Gewaltprävention ist eine Verzahnung aller drei Ebenen erforderlich.

Die Ausgangslage

Pflegepersonal betreut häufig Menschen mit herausforderndem Verhalten und in außergewöhnlichen sozialen Situationen. Strategien gegen Gewalt, die in anderen Arbeitsfeldern funktionieren, sind dort nur begrenzt anwendbar.

Was Arbeitgebende tun können

Zu möglichen technischen Maßnahmen gehören beispielsweise die bauliche Gestaltung und die Inneneinrichtung. Pflegeunternehmen können

Pflegeeinrichtungen schaffen damit mehr Sicherheit für ihre Beschäftigten und reduzieren die Ursachen von Gewalt. So kann eine angenehme Stations- oder Wohnatmosphäre dazu beitragen, Aggressionen zu verringern. Relevante Sicherheitsaspekte sind zum Beispiel, wie überschaubar und einsehbar Bereiche gestaltet und ob sie ausreichend beleuchtet sind.
Eventuell müssen Verantwortliche bei der Auswahl des Mobiliars und anderer Gegenstände sicherstellen, dass diese nicht als Waffe benutzt werden.

Organisatorische Maßnahmen sind zum Beispiel:

Auf der persönlichen Ebene ergänzen verhaltensbezogene Maßnahmen die Gewaltprävention: Möglich sind beispielsweise Schulungen für:

Üben für den Ernstfall

Ebenso kommt es auf eine gute Fachqualifikation zum Umgang mit der jeweiligen Klientel an. Wichtig ist auch, dass eine regelmäßige Unterweisung und gegebenenfalls Übungen zum Verhalten bei Gewaltvorfällen stattfinden. Sicherheitsbeauftragte sind zentrale Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie können aktiv dazu beitragen, Gewalt im Unternehmen zu verhindern: indem sie Gefahren erkennen und melden, an Präventionsmaßnahmen mitwirken und die Belegschaft informieren.

Gewalt zum Thema machen

Grundvoraussetzung ist eine betriebliche Kultur, in der das Thema Gewalt nicht tabuisiert wird. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schaffen mehr Sicherheit für Beschäftigte, indem sie offen mit dem Thema Gewalt im Unternehmen umgehen. Dazu gehört, dass Führungskräfte Vorfälle im Team besprechen und nachbearbeiten. So nehmen Beschäftigte wahr, dass ihren Vorgesetzten das Thema wichtig ist. Außerdem werden sie für kritische Situationen sensibilisiert und besser vorbereitet.

Betriebe sind gefordert, ihren Beschäftigten das nötige Wissen für den Ernstfall zu vermitteln. Darüber hinaus können sie weiterführende Schulungen oder Deeskalationstrainings anbieten. Die Unfallkassen unterstützen Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigte dabei, Gewalt vorzubeugen und Strategien zur Gewaltprävention zu entwickeln und umzusetzen.

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