Sicherheitsschuhe
Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) werden in Deutschland durch die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und darauf basierend durch europäische und internationale Normen festgelegt. Die DIN EN ISO 20345 definiert die Grundanforderungen, die ein Sicherheitsschuh erfüllen muss.
Sicherheitsschuhe sind Schuhe, die die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Sie sind mit einer Zehenkappe für hohe
Belastungen ausgestattet, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 200 J bzw. einer Druckkraft von 15 kN geprüft wurde.
Schuhformen:
A – Halbschuh
B – Stiefel niedrig (umgangssprachlich auch „knöchelhoher Schuh“)
C – Stiefel halbhoch
D – Stiefel hoch
E – Stiefel oberschenkelhoch

Zusatzanforderungen
Es gibt insgesamt 18 Zusatzanforderungen. Die Codes und Anforderungen:

| A: | Antistatische Schuhe |
| AN: | Knöchelschutz |
| CI: | Kälteisolierung des Sohlenkomplexes |
| HI: | Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes |
| CR: | Schnittschutz |
| E: | Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich |
| FO: | Kraftstoffbeständigkeit |
| LG: | Leitergrip |
| M: | Mittelfußschutz |
| WR: | Wasserdichtigkeit |
| WPA: | Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme |
| C: | Leitfähige Schuhe |
| P: | Perforationswiderstand: Widerstand gegen Durchstich aus Stahl, Durchmesser des Testnagels 4,5 mm |
| PL: | Perforationswiderstand: nicht-metallischer Widerstand gegen Durchstich, Durchmesser des Testnagels 4,5 mm |
| PS: | Perforationswiderstand: nicht-metallischer Widerstand gegen Durchstich, Durchmesser des Testnagels 3 mm |
| SC: | Abrieb der Anstoßkappe |
| HRO: | Verhalten gegenüber Kontaktwärme |
| SR: | Rutschhemmung (Keramikfliesenboden mit Glycerin) |
Kennzeichnungskategorien von Sicherheitsschuhen

Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsermittlung
Vor der Auswahl und der Benutzung von Sicherheitsschuhen hat der Unternehmer eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (auch Einsatzbedingungen) durchzuführen. Hierbei sollen u. a. die Art und der Umfang der Gefährdung, die Gefährdungsdauer und die
persönliche Voraussetzung des Versicherten berücksichtigt werden.
Fußverletzungen können entstehen durch:
- Ausrutschen
- Stoßen
- Einklemmen oder Quetschen
- umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände
- Hineintreten in spitze Gegenstände
- Hitze oder Kälte
- Schnittverletzungen
- Einwirkung von Chemikalien
| Gefährdungen | Ursachen und Art der Einwirkungen | Auswahlkriterien |
|---|---|---|
| Mechanische Einwirkungen | Herabfallende Gegenstände oder Einklemmen des Vorderfußes | Festigkeit des Schuhes im Bereich der Zehen (Zehenkappen) |
| Mechanische Einwirkungen | Sturz und Auftreffen mit der Ferse | Energieaufnahmevermögen des Absatzes, Verstärkung der Hinterkappe |
| Mechanische Einwirkungen | Einwirkung auf – die Knöchel – den Mittelfuß | Vorhandensein wirksamer Ausrüstungen, z. B. Polsterung |
| Mechanische Einwirkungen | Treten auf spitze und schneidende Gegenstände | Durchtrittsicherheit der Sohle |
| Mechanische Einwirkungen | Sturz durch Ausgleiten | Rutschhemmung der Sohle |
| Einwirkung von Elektrizität | Elektrische Spannung | Isolierung, Ableitung von Spannung |
| Thermische Einwirkungen | Hitze | Wärmeisolierung, Hitzebeständigkeit |
| Chemische Einwirkungen | Flüssigkeiten, Stäube oder Nebel | Dichtheit, Beständigkeit |
| Biologische Einwirkungen | Mikroorganismen oder andere biologische Stoffe | Flüssigkeitsdicht, Leicht zu reinigen/ desinfizieren |
| Zündung explosionsfähiger Atmosphäre | Statische Elektrizitat | Ableitfähigkeit |
| Einwirkungen durch den Fußschutz | Mangelhafter Tragekomfort, z. B. – eingeschränkte Passform – geringe Atmungsaktivität | Ergonomische Gestaltung, Form, Abpolsterung und Größe des Schuhs, Dampfdurchlässigkeit und Wasserdampfaufnahme |
| Einwirkungen durch den Fußschutz | Hohes Schuhgewicht oder Steifigkeit | Flexibilität, Gewicht |
| Einwirkungen durch den Fußschutz | – Allergisches Potenzial – Eingeschränkte Reinigungsmöglichkeiten – Eingeschränkter Halt des Fußes | Materialeigenschaften, Pflegeeigenschaften, Passform, Aussteifung in Querrichtung des Schuhs und im Gelenk |
| Elektrostatische Aufladung | Ableitfähigkeit |
Beschaffung , Bereitstellung und Benutzung
Nach §29 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) hat der Unternehmer den Versicherten für den vorgesehenen Einsatzzweck geeigneten Fuß- und Knieschutz in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung zur Verfügung zu stellen.
Der vom Unternehmer zur Verfügung gestellte Fuß- und Knieschutz ist von den Versicherten nach §15 des Arbeitsschutzgesetzes
(ArbSchG) bestimmungsgemäß zu benutzen. Der Unternehmer hat darauf zu achten, dass die Trageverpflichtung eingehalten wird.
Hygiene
Es ist empfehlenswert, die Sicherheitsschuhe mit einer antimikrobiellen Lösung am Ende der Arbeitsschicht zu desinfizieren,
um Infektionen durch Mikroorganismen vorzubeugen. Für eine wirksame Fußhygiene empfiehlt sich außerdem ein regelmäßiger Wechsel der Strümpfe sowie bei erhöhter Fußschweißbildung ggf. ein täglicher Wechsel der Schuhe.
Reinigung und Pflege
Die Sicherheitsschuhe sind gemäß den Herstellerangaben zu reinigen, zu pflegen und aufzubewahren. Nasse Sicherheitsschuhe sollten nach der Arbeit so gelagert werden, dass die Möglichkeit zum Trocknen besteht. Lederschuhe dürfen nicht zu nah an eine Heizquelle gestellt werden, um ein zu starkes Austrocknen und damit „Brüchigwerden“ des Leders zu vermeiden.
Einlegesohlen
Das Ersetzen oder Austauschen von Einlegesohlen ist nur zulässig, wenn der Hersteller es ausdrücklich zulässt und eine entsprechende Einlegesohle verwendet wird.
Zusätzlich gibt es noch „besondere“ Sicherheitsschuhe:
- Kettensägeschutzschuhe
- Sicherheitsschuhe für Feuerwehren
- isolierende Sicherheitsschuhe
- Schuhe zum Schutz gegen thermische Risiken und Spritzer geschmolzenen Metalls
- Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien
Sicherheitsschuhe
Literaturquellen:
DIN EN ISO 20345:2022
Sachgebiet Fußschutz im Fachbreich „Persönliche Schutzausrüstungen“
DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“
Bildnachweis:
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