Arbeitsgerüste
Gerüste werden bei Bauarbeiten, Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden, aber auch bei Reparatur- und Montagearbeiten an großen Maschinen, Rohrleitungen und Masten benutzt.
Arbeitsgerüste sind Gerüste, von denen aus Arbeiten durchgeführt werden und die außer Monteuren und Werkzeugen auch die für die Arbeiten unmittelbar erforderlichen Baustoffe zu tragen haben (bei Abbruch beziehungsweise Demontage sinngemäß die demontierten Teile). Die Fußpunkte müssen eine lastverteilende und unverrückbare Unterlage haben, zum Beispiel Fußplatten, Kanthölzer, Bohlen.

Verantwortung bei Errichtung und Benutzung
Der Gerüstersteller …
… ist für den betriebssicheren Auf-, Um- und Abbau des Gerüstes sowie dessen sichere Lagerung, Transport und Prüfung der Gerüstteile verantwortlich. Er stellt dem Nutzer ein ordnungsgemäßes Gerüst zur Verfügung.
Nach Fertigstellung und Prüfung ist das Gerüst an gut sichtbarer Stelle zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat mindestens Angaben über den Ersteller, die Gerüstbauart, die Last- und Breitenklasse und allgemeine Sicherheitshinweise zu enthalten.
Der Gerüstnutzer …
… ist für die Erhaltung der Betriebssicherheit des Gerüstes und für die bestimmungsgemäße Verwendung des Gerüstes verantwortlich.
Er hat das Gerüst
- vor der Benutzung und
- nach längeren Arbeitspausen auf augenfällige Mängel zu prüfen.
Er hat sicherzustellen, dass die Gerüste in ordnungsgemäßem Zustand gehalten und nicht eigenmächtig verändert werden.
Sind Gerüste oder deren Teile nicht einsatzbereit, sind diese Teile mit dem Verbotszeichen „Zutritt verboten“ zu kennzeichnen und durch Absperrungen der Zugang zu verhindern.
Im Verkehrsbereich von Fahrzeugen, Kränen usw. sind Gerüste gegen Anfahren zu sichern und bei Nacht zu beleuchten. Bei der Errichtung von Gerüsten sind Absturzsicherungen zu benutzen. Im Allgemeinen ist dazu ein Seitenschutz aufzubauen. Ist dies nicht möglich, muss Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt werden.

- Gerüstkonstruktion aus vorgefertigten Bauteilen mit einer Standhöhe über 2,5 m bis
– 12,0m innerhalb von Gebäuden,
– 8,0m außerhalb von Gebäuden. - Entsprechend der Aufbau und Verwendungsanleitung verwenden.
- Der Zugang zu den Belagflächen erfolgt innerhalb der Konstruktion.
- Belagflächen müssen vollständig mit einem Seitenschutz umwehrt sein:
– Geländerholm,
– Zwischenholm,
– Bordbrett. - Besonders auf innenliegenden Seitenschutz achten!
- Ballast nur so anbringen, dass eine unbeabsichtigte Lageveränderung nicht möglich ist.
- Als Ballast nur feste Baustoff verwenden.
Gesamtkonstruktion muss unter allen Bedingungen standsicher sein.
Arbeitsgerüste
Arbeitsgerüste
Literaturquellen:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
DGUV-I 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“
DGUV-V 38 „Bauarbeiten“
DIN EN 1004-1 „Fahrbare Arbeitsbühne aus vorgefertigten Bauteilen“
DIN EN 12810 Teil 1 und 2 „Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen“
DIN EN 12811-1 „Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Arbeitsgerüste“
DIN 4420, Teil 1 und Teil 3 „Arbeits- und Schutzgerüste“
TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz (Allgemeine Anforderungen)“
TRBS 2121, Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“
Bildnachweis:
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