Maßnahmen gegen Brände
Für alle Arbeitsstätten gemäß §2 der Arbeitsstättenverordnung gelten bestimmte Grundanforderungen und Gestaltungshinweise.
Die Feststellung der Anzahl und der Art (siehe Tab. 1) der Feuerlöscher erfolgt über die Ermittlung der Löschmitteleinheiten (LE) und der Grundfläche gemäß den Vorgaben der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Für Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung ist die Grundausstattung ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung sind die Art und die Anzahl der Feuerlöscher durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die Definitionen normale und erhöhte Brandgefährdung sind der ASR A2.2 zu entnehmen.
Der richtige Handfeuerlöscher
Welcher Handfeuerlöscher ist für mich der richtige? Worauf sollte geachtet werden?
- Verwenden Sie nur geprüfte Feuerlöscher nach DIN EN 3 (früher DIN 14406).
- Für den normalen Gebrauch empfehlen sich so genannte „Schaumlöscher“ für die Brandklassen A und B. Aber auch „Pulverlöscher“ sind grundsätzlich geeignet. Nachteilig bei diesen ist aber, dass sich Pulver weiträumig verteilt und im Vergleich zu Schaum zu deutlich höheren Verschmutzungen oder Schäden an Elektrogeräten führen kann.
- Feuerlöscher müssen über eine ausreichende Löschmittelmenge verfügen und dürfen nicht zu schwer sein. Ein 2-kg Gerät hat nur eine geringe Wirkung, ein 12-kg-Löscher ist für den Heimgebrauch zu schwer. Daher empfehlen sich Feuerlöscher mit mindestens 6 kg Löschmittel.
- Es gibt Dauerdrucklöscher (günstig in der Anschaffung, teurer in der Wartung) und Feuerlöscher mit innen oder außen liegender Treibmittelflasche (Anschaffung etwas teurer, Wartung dafür preiswerter).
Unterschiedliche Brandherde
Meist sind Schaum- und/oder Pulverlöscher im verwaltungstechnischen Umfeld sinnvoll, doch vor der Anschaffung sollte zunächst kontrolliert werden, welcher Feuerlöscher sich für die vorhandenen brennbaren Stoffe eignet.
Entscheidend für den Löscherfolg ist der Einsatz eines geeigneten Feuerlöschers mit dem richtigen Löschmittel. Denn der Brand eines Bürodrehstuhls ist anders zu löschen als brennendes Fett im Betriebsrestaurant oder der Brand eines Heizöltanks im Technikraum.
Je nachdem was brennt, gibt es verschiedene wirkungsvolle Löschmittel:
- Wasser
- Schaum
- Pulver
- Kohlendioxid
- Sonderlöschmittel
Zu einer erfolgreichen Brandbekämpfung, insbesondere von Bränden der Brandklasse B (Brände von Flüssigkeiten und schmelzenden Feststoffen), werden häufig Feuerlöschmittel eingesetzt, die häufig PFAS enthalten. Zur Reduzierung der Gefahren für die Umwelt, ausgehend von PFAS-haltigen Löschmitteln, wird empfohlen PFAS-haltige Löschmittel durch wirksame fluorfreie Alternativmittel oder Alternativtechniken zu ersetzen. Ein striktes Verbot, ggf. mit Übergangsfristen, steht bevor, also spricht jetzt schon alles dafür PFAS-haltige Löschmittel zu ersetzen. Achten Sie immer vor Verwendung des Feuerlöschers auf dessen Brandklassenzulassung der Tabelle 1. In den meisten Fällen trifft man auf einen Feuerlöscher der Brandklassen ABC mit 6 kg Löschmittelinhalt. Dieser Feuerlöscher eignet sich zum Löschen brennbarer fester Stoffe (Brandklasse A), brennbarer Flüssigkeiten (Brandklasse B) und brennbarer Gase (Brandklasse C). Feuerlöscher sind deshalb hinsichtlich ihres Einsatzbereiches den jeweiligen Brandklassen zugeordnet und mit entsprechenden Piktogrammen sowie den Buchstaben A, B, C, D und F gekennzeichnet.
Achtung!
Es ist von größter Wichtigkeit, dass nur Feuerlöscher für die dafür vorgesehenen Brände verwendet werden.
Einen Fettbrand mit einem Wasserlöscher zu löschen ist gänzlich ungeeignet, führt sogar zu einer Fettexplosion.
Folgende Aufstellung zeigt die Eingruppierung von brennbaren Stoffen in Brandklassen. Die abgebildeten Piktogramme stellen die jeweilige Zulässigkeit des Feuerlöschers für die Brandklasse dar: Brandklassen nach DIN EN 2, Januar 2005 (Tab. 1)

Brandklasse A:
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen.
Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

Brandklasse B:
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
Beispiele: Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin

Brandklasse C:
Brände von Gasen.
Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas

Brandklasse D:
Brände von Metallen.
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen

Brandklasse F:
Brände von Speiseölen und fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten.
Tab. 1: Brandklassen nach DIN EN 2, Januar 2005
Maßnahmen gegen Brände
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Literaturquelle:
ASR A2.2 (zuletzt geändert 2022) „Maßnahmen gegen Brände“