Belastungen durch Vibrationen
In zahlreichen Tätigkeitsbereichen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mechanischen Schwingungen durch handgeführte Werkzeuge und Erschütterungen ausgesetzt. Diese übertragen sich durch Arbeitsmittel, aber auch über den Boden auf den Körper. Diese Belastung kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Mitarbeiter haben.
Vibrationen sind mechanische Schwingungen (Erschütterungen), die durch direkten Kontakt auf den menschlichen Körper übertragen werden. Sie werden häufig von Arbeitsmitteln erzeugt, die kontinuierliche oder sich wiederholende Bewegungen ausführen. In der Praxis erfolgt dies häufig bei motorisch angetriebenen Werkzeugen, fahrenden Geräten oder drehenden Maschinen. Hand-Arm-Vibrationen (HAV) werden über Hände und Arme auf den menschlichen Körper übertragen.
Ganzkörper-Vibrationen (GKV) werden im Stehen über die Beine oder im Sitzen über das Gesäß auf den Körper übertragen. Für die Feststellung der Exposition, die mit einem Grenzwert verglichen werden kann, wird die mittlere Vibrations-Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über acht Stunden herangezogen.
Gesundheitliche Auswirkungen
Untersuchungen zeigen, dass Beschäftigte, deren gesamter Körper stets Vibrationen ausgesetzt ist, häufiger an Rückenschmerzen leiden. Eine andauernde Belastung durch starke Ganzkörper-Vibrationen über mehrere Monate oder Jahre hinweg kann zu einer Schädigung der Wirbelsäule führen. In der Praxis treten diese Beanspruchungen häufig bei selbstfahrenden Fahrzeugen und Arbeitsmitteln auf, z. B. beim Bedienen von Gabelstaplern. Eine übermäßige Belastung der Hände und Arme durch die Verwendung von stark vibrierenden Arbeitsgeräten führt zu chronischen Gefäß- und Nervenschädigungen. Ein häufiges Symptom sind „Leichenfinger“, umgangssprachlich für das vibrationsbedingte vasospastische Syndrom (VVS) oder auch Raynaud-Syndrom.
Auswirkungen von Ganzkörper-Vibrationen
Bei Arbeiten auf mobilen Arbeitsmaschinen, wie Traktoren, Baggern, Gabelstaplern, Gradern, Rad- und Kettenladern oder an stationären Arbeitsplätzen neben großen Maschinen, z. B. Kompressoren, Stanzen, sind durch Ganzkörper-Vibrationen folgende Überbeanspruchungen möglich:
- Ermüdung, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen
- Reduzierung der Feinmotorik
- auftretende Gleichgewichtsstörungen
- Visusverlust (Sehschärfe), verursacht durch Ermüdung
- Beschwerden an der Hals- und Lendenwirbelsäule oder Schulter
- Magen-Darm-Beschwerden
- übermäßige psychische Beanspruchungen

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Abb. 2: © H_Ko – stock.adobe.com
Auswirkungen von Hand-Arm-Vibrationen
Bei Arbeiten mit vibrierenden Handmaschinen, z. B. Bohrhämmer, Aufbruchhämmer, Schleifmaschinen, sind durch Hand-Arm-Vibrationen folgende Überbeanspruchungen möglich:
- Steifwerden der Finger
- Reduzierung der Feinmotorik
- Schädigungen der Gefäße und Nerven: Leichenfingerkrankheit (Taubheitsgefühl und/oder Kribbeln in den Fingern)
- Beeinträchtigung des Tastsinns und reduzierte Warm-Kalt-Wahrnehmung
- Schädigungen an Knochen und Gelenken (Schulter, Ellbogen, Handgelenke) sowie eingeschränkte Beweglichkeit
Arten der Vibrationseinwirkung
Vibrationen, die zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen können, sind insbesondere:
Ganzkörper-Vibrationen: mechanische Schwingungen, die bei Übertragung auf den gesamten Körper Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verursachen oder verursachen können, insbesondere Rückenschmerzen und Schädigungen der Wirbelsäule (§ 2 Abs. 5 Pkt. 1, LärmVibrationsArbSchV).
Hand-Arm-Vibrationen (Teilkörper-Vibrationen): mechanische Schwingungen, die bei Übertragung auf das Hand-Arm-System des Menschen Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verursachen oder verursachen können, insbesondere Knochen- oder Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen oder neurologische Erkrankungen (§ 2 Abs. 5 Pkt. 1, LärmVibrations-ArbSchV).
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Wo möglich, sollte der Auslösewert von 2,5 m/s² für Hand-Arm-Vibrationen und 0,5 m/s² für Ganzkörper-Vibrationen nicht überschritten werden (§ 9, LärmVibrationsArbSchV). Bei den Grenzwerten wird zwischen einem Auslösewert und einem Expositionsgrenzwert unterschieden. Wenn die Vibrationseinwirkung der verwendeten Arbeitsmaschine sowie die damit verbundenen Expositionszeiten bekannt sind, können zur schnellen Übersichtsberechnung von Hand-Arm-Vibrationsbelastungen mit einem Kennwertrechner des IFA* die Tagesschwingungsbelastung und das Risiko einer Gesundheitsgefährdung ermittelt werden.
* Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen gemäß § 9, LärmVibrationsArbSchV:
(1) Für Hand-Arm-Vibrationen beträgt
- der Expositionsgrenzwert A(8) = 5 m/s² und
- der Auslösewert A(8) = 2,5 m/s².
Die Exposition der Beschäftigten gegenüber Hand-Arm-Vibrationen wird nach Nummer 1 des Anhangs ermittelt und bewertet.
(2) Für Ganzkörper-Vibrationen beträgt
- der Expositionsgrenzwert A(8) = 1,15 m/s² in X- und Y-Richtung und A(8) = 0,8 m/s² in Z-Richtung und
- der Auslösewert A(8) = 0,5 m/s².
Dabei beschreibt der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) die tägliche, auf acht Stunden normierte Vibrationsexposition.
Für Jugendliche unter 18 Jahren und schwangere Frauen gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot (Ausnahmen im Rahmen der Ausbildung möglich).
Schutzmaßnahmen
Wird ein Auslösewert überschritten, müssen Maßnahmen zur Vibrationsminderung durchgeführt werden, dies können z. B. sein:
1. Allgemeine Schutzmaßnahmen:
- Anwendung schwingungsarmer alternativer Arbeitsverfahren
- Verwendung vibrationsarmer Arbeitsmittel
- regelmäßige Wartung der Arbeitsmittel
2. Besondere Schutzmaßnahmen bei Ganzkörper-Vibrationen:
- Reduktion von Bodenunebenheiten auf Fahrwegen (Beseitigung von Steinen, Rillen und Löchern)
- Anpassen der Fahrgeschwindigkeit, der Art der Räder/Reifen und des Reifenluftdrucks an die Oberflächenbeschaffenheit des Untergrunds
- Verwendung abgestimmter schwingungsdämpfender Sitze und Kabinen
- schwingungsgedämpftes Aufstellen von Maschinen
- Vermeiden von ruckartigen Bewegungen, Brems- und Beschleunigungsvorgängen
3. Besondere Schutzmaßnahmen Hand-Arm-Vibrationen:
- Verwendung von schwingungsdämpfenden Griffen an handgeführten Geräten
4. Organisatorische Maßnahmen:
- Verringerung der Expositionszeit durch Optimierung der Arbeitsorganisation; zeitliche Minimierung von vibrationsintensiven Arbeitsprozessen, um die Dauer der Einwirkung zu verkürzen
- Vermeidung belastungsverstärkender Faktoren
- Schwerarbeit, wo möglich, vermeiden
- ergonomisch günstige Körperhaltungen ermöglichen, Zwangshaltungen vermeiden
- bei gleichzeitiger Einwirkung von Hand-Arm-Vibrationen und kalten (kühlen) oder kalt-feuchten Umgebungsbedingungen beheizte Griffsysteme anwenden oder Schutzhandschuhe tragen
- Vermeidung großer Greif-, Andruck- und Haltekräfte
- Vorschädigungen im Muskel-Skelett-System, für Hand-Arm-Vibrationen auch im Gefäßsystem, erkennen (Gesundheitsüberwachung ab Auslösewerten)
5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Wenn Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Antivibrations-Handschuhe) erhältlich ist, durch welche die Vibrations-Belastungen unter den Expositionsgrenzwert reduziert werden können, ist diese zur Verfügung zu stellen und von den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch zu verwenden. Zum Schutz vor Kälte und Nässe sind jedenfalls Schutzhandschuhe zu verwenden.
6. Gesundheitsüberwachung
- Bei einer Vibrationsbelastung muss in Abhängigkeit vom Maß der Belastung eine Angebots- bzw. Pflichtvorsorge gemäß ArbMedVV (nach Arbeitsmedizinischem Grundsatz G26) durchgeführt werden.
Merksätze
- Verwenden Sie vibrationsarme, handgeführte Arbeitsmittel.
- Beobachten Sie bei längeren vibrationsbelasteten Tätigkeiten ihre Hände.
- Schwere Arbeiten möglichst vermeiden.
- PSA Antivibrations-Handschutz nutzen.
- Auf saubere, trockene Hände achten.
- Achten Sie bei Fahrzeugen auf schwingungsdämpfende Sitze und Kabinen.
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