Was tun im Notfall?

Jeder Beschäftigte muss im Notfall die Rettungskette schnell in Gang setzen können. Dazu muss er regelmäßig über die Maßnahmen zur Ersten Hilfe in seinem Betrieb durch Unterweisungen informiert werden. Denn nur, wer Kenntnisse über Notrufmöglichkeiten, Namen der Ersthelfer, Aufbewahrungsorte von Verbandmaterial usw. hat, kann im Notfall sich selbst oder den Kollegen schnell helfen oder Hilfe herbeirufen.

Im Notfall muss man Hilfe leisten. Dazu ist jeder nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich verpflichtet. Wer Erste Hilfe leistet, ist automatisch und beitragsfrei unfallversichert und kann in der Regel nicht für Fehler verantwortlich gemacht werden. Unterlassene Hilfeleistung ist dagegen strafbar.

Die Rettungskette

Genau genommen ist die Erste Hilfe ein Glied in einer Kette von Hilfeleistungen in einem Notfall. Die ganze Kette sieht so aus:

Sofortmaßnahmen

Zu den Sofortmaßnahmen zählen:

Notruf

Wenn Sie den Notruf absetzen wird die Rettungsleitstelle die folgenden wichtigen Informationen von Ihnen abfragen:

– Wo ist der Unfallort?
– Was ist geschehen?
– Wie viele Verletzte gibt es?
– Welche Verletzungen?

Wichtig: Die Rettungsleitstelle beendet das Gespräch erst, wenn sie keine Rückfragen mehr hat.

Betreuung des Verletzten

Nach der Notfallmeldung sollte man sich sofort weiter um die verletzte beziehungsweise kranke Person kümmern und weitergehende Hilfeleistungen einleiten. Dabei hat der beruhigende Zuspruch große Bedeutung. Eine gute Betreuung wirkt sich immer positiv auf den Gesamtzustand der Verletzten oder Kranken aus.


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Vorschau- und Headerbild: Universum Verlag