Drohnen – luftiges Arbeitsmittel

Ob zur Kontrolle schwer zugänglicher Bereiche oder zur schnellen Lageeinschätzung nach Unfällen – Drohnen erleichtern viele Aufgaben, bringen aber eigene Gefahren mit sich. Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist entscheidend, sie rechtssicher, sicherheitstechnisch und organisatorisch richtig einzubinden.

Autor Franz Roiderer, Fachredakteur (Universum Verlag)

Drohnen im beruflichen Einsatz gelten als Arbeitsmittel und unterliegen neben dem Arbeitsschutzgesetz auch dem Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO). Gewerbliche Flüge sind in der Regel genehmigungspflichtig; ab 250 Gramm Startmasse gilt Kennzeichnungspflicht.

Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, eine Betriebsanweisung erstellen und die Beschäftigten unterweisen – von der Anschaffung über den Betrieb bis hin zur Entsorgung.

Gefährdungen frühzeitig erkennen

Zu den typischen Gefährdungen zählen Verletzungen durch Propeller, Abstürze oder Kollisionen sowie elektrische Risiken durch defekte Akkus oder Leitungen. Wind, Regen oder extreme Temperaturen können den Betrieb zusätzlich beeinflussen. Funkstörungen, Hindernisse oder eingeschränkte Sicht erhöhen das Risiko. Auch psychische Belastungen der Fernpiloten – etwa Stress und Konzentrationsdruck – gehören zur Gefährdungsbeurteilung.

Das Arbeitsmittel Drohne erfordert die gleiche Sorgfalt wie Maschinen

Schutzmaßnahmen kombinieren

Die DGUV empfiehlt den TOP-Ansatz – technisch, organisatorisch und personenbezogen:

Einsatz sicher planen – durchführen – nachbereiten

Vor dem Flug: Rechtliche Voraussetzungen und Luftraum prüfen, Einsatzziel definieren, Gelände begehen, Wetter bewerten (Windböen, Niederschlag, Sicht), Akkus und Speicherstände prüfen, Checklisten abarbeiten, Kommunikationswege festlegen.

Während des Fluges: Sicherheitsabstände zu Personen/Objekten einhalten, Luftraum ständig beobachten, Flughöhe und Entfernung begrenzen, Akkustand und Telemetrie überwachen und bei Auffälligkeiten kontrolliert abbrechen.

Nach dem Flug: Sicher landen und abschalten, Flug protokollieren, Sicht-/Funktionsprüfung, Mängel dokumentieren, Gerät fachgerecht lagern.

Qualifizierte Piloten einsetzen

Der wichtigste Sicherheitsfaktor ist die Kompetenz der Fernpiloten. Erforderlich sind technisches Verständnis und Flugpraxis sowie Kenntnisse in Luftrecht, Meteorologie, Aerodynamik, Risikomanagement und Notfallverfahren. Unternehmen sollten in Aus- und Fortbildung investieren, regelmäßige Auffrischungen anbieten und Qualifikationen nachweisbar dokumentieren. Das unterstützt die Einsatzplanung und schafft Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern.

Kompetente Piloten sind der beste Schutz vor Unfällen und Fehlsteuerung

Wartung und Lagerung sichern

Regelmäßige Inspektionen sichern die Funktionsfähigkeit. Dazu gehören Prüfungen von Propellern, Motoren und elektrischen Verbindungen, die Kalibrierung der Sensoren sowie Firmware-Updates. Alle Arbeiten sind zu dokumentieren. Drohnen sollten trocken und temperaturstabil gelagert werden. Akkus gehören getrennt vom Gerät in feuerfeste Behälter. Für den Transport sind stoßfeste Koffer sinnvoll; bei Lufttransporten gelten Gefahrgutvorschriften.

Notfälle beherrschen

Ein Notfallplan definiert Abbruchkriterien, Zuständigkeiten und Kommunikationswege. Vorzuhalten sind: Erste-Hilfe-Material, Feuerlöscher, Notrufnummern. Im Ernstfall muss der Flug sofort beendet, der Gefahrenbereich gesichert und der Vorfall dokumentiert werden. Die anschließende Analyse hilft, künftige Einsätze sicherer zu gestalten.

eine fliegende Drohne

Drohnen erleichtern viele Aufgaben, erfordern aber klare Regeln, eine Gefährdungsbeurteilung und qualifizierte Piloten. © nanskyblack / stock.adobe.com

Spezielle Einsatzszenarien

Innenräume: enge Verhältnisse, Luftverwirbelungen, metallische Strukturen; langsam fliegen, ggf. Propellerschutz und zusätzlicher Spotter.

Über Wasser: Reflexionen, GPS/Kompass-Störungen, Korrosion bei Salzwasser; schwimmfähige Landekufen einplanen, konsequente Nachpflege.

In Leitungsnähe: Mindestabstände (mind. 50 m) einhalten, EM-Störungen beachten; ggf. Kollisionswarnung und Beobachter einsetzen.

Nacht oder schlechte Sicht: zusätzliche Beleuchtung, ggf. Wärmebildkamera, strengere organisatorische Maßnahmen und rechtliche Vorgaben (Sichtflug/Genehmigung) beachten.

Datenschutz gewährleisten

Bei der Bild- oder Sensordatenerfassung greifen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG). Personen müssen über Aufnahmen informiert, private Bereiche gemieden und nicht benötigte Daten gelöscht werden. Verschlüsselte Übertragung, Zugriffskontrollen und Geofencing-Technik erhöhen die Datensicherheit und verhindern unbeabsichtigte Aufnahmen.

So binden Sie Drohnen sicher in den Arbeitsschutz ein

Versicherung und Dokumentation prüfen

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben (Personen-/Sachschäden). Ergänzend kann Kasko Geräteschäden oder Verlust abdecken; wichtig: Deckung an Einsatzszenarien anpassen und mit der Betriebshaftpflicht abstimmen. Dokumentation ist Rechtsnachweis und Lerninstrument: Flugbetrieb (Datum, Ort, Zweck, Dauer, Vorkommnisse), Technik (Wartung, Updates, Kalibrierungen, Reparaturen), Personal (Qualifikationen, Schulungen, Flugstunden). Auswertungen fördern die kontinuierliche Verbesserung: Beinaheereignisse analysieren, Maßnahmen festlegen, Wirksamkeit prüfen, Checklisten nachführen.

Sicher fliegen heißt planen, prüfen und dokumentieren – bei jedem Einsatz

Vertrauen schaffen

Sicherer Drohneneinsatz gelingt, wenn Technik, Organisation und Qualifikation ineinandergreifen. Wer rechtliche Vorgaben einhält, Risiken systematisch bewertet, Piloten qualifiziert sowie Wartung, Dokumentation und Notfallmanagement konsequent umsetzt, nutzt das Potenzial von Multikoptern sicher und effizient.

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