Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
Um lebensbedrohliche Gefährdungen durch Teile, die unter Spannung stehen oder elektrische Leitungen zu vermeiden, müssen vorbereitende Schutzmaßnahmen getroffen werden und Vorsichtsmaßnahmen wie Schutzabstände berücksichtigt werden.
Das Berühren von unter Spannung stehenden Teilen ist lebensgefährlich. Bei Nennspannungen über 1 kV ist schon das Eindringen in die Gefahrenzone einer Berührung gleichzusetzen (Spalte 2 der Tab.). Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können oder die Gefahrenzone erreicht wird (Abb. 1). Mögliche Schutzmaßnahmen sind:
- Abdecken, Abschranken
- Abstand
Isolierende Abdeckungen /Abschrankungen bzw. das Anbringen von Hindernissen schützen vor dem direkten Berühren von unter Spannung stehenden Teilen.
Beim Schutz durch Abstand hängt dieser von der Eignung und Qualifikation der Arbeitskräfte und der Art der Arbeit ab.
Elektrofachkräfte (EFK) und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) müssen unbeabsichtigte oder unbewusste Bewegungen bei ihrer Tätigkeit berücksichtigen, um einen ausreichenden Abstand sicherzustellen. Beispiele wären das Abgleiten eines Schraubendrehers, Reflexbewegungen beim Ausgleiten oder unkontrolliertes Umherschlagen des freien Drahtendes beim Wickeln eines Leiterbundes. Die Schutzabstände nach Spalte 3 (Tab.) sind von der gleichen Personengruppe bei bestimmten Arbeiten im Bereich von Freileitungen, Bewegen von Leitern und sperrigen Gegenständen sowie Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten an Masten und Portalen zu berücksichtigen.
Bauarbeiten und sonstige nicht elektrotechnische Arbeiten werden in der Regel von elektrotechnischen Laien ausgeführt, zum Beispiel Arbeiten im Hoch- und Tiefbau, Gerüstbau, Arbeiten mit Hebezeugen. Dabei sind die Schutzabstände nach Spalte 4 einzuhalten. In der Praxis muss der Abstand so groß sein, dass der Schutzabstand nie unterschritten werden kann – und er auch beim Umgang mit sehr langen Gegenständen, zum Beispiel Rohren oder Baustahlmatten, immer eingehalten wird.
| 1 | 2 | 3 | 4 |
|---|---|---|---|
| Netz-Nennspannung Un (Effektivwert) kV | Äußere Grenze der Gefahrenzone (Abstand in Luft) DL1) m Innenraum- | Freiluftanlage | Schutzabstand bei bestimmten Arbeiten durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen oder unter Aufsicht von diesen Personen m | Äußere Grenze der Annäherungszone bei Bauarbeiten und sonstigen nicht elektrotechnischen Arbeiten ohne Aufsicht DV m |
| < 1 | Keine Berührung | 0,50 | 1,00 |
| 10 | 0,12 | 0,15 | 1,50 | 3,00 |
| 20 | 0,22 | 1,50 | 3,00 |
| 30 | 0,32 | 1,50 | 3,00 |
| 110 | 1,10 | 2,00 | 3,00 |
| 220 | 2,10 | 3,00 | 4,00 |
| 380 | 2,90/3,402) | 4,00 | 5,00 |
1) Werte sind für die höchste Bemessungs-Stehstoßspannung (Blitz- oder Schaltstoßspannung) angegeben; weitere Werte für niedrigere Bemessungsspannungen siehe DIN EN 61936-1
VDE 0101-1:2014-12
2) Bei Bemessungs-Steh-Blitz-/Schaltstoßspannung Uimp. 1.050 kV (Scheitelwert) Abstand = 3,40 m
Tab.: Einzuhaltende Schutzabstände für die geläufigen Nennspannungen

Abb. 1: Abstände zum unter Spannung stehenden Teil in Luft, Grenzen der Gefahrenzone, Grenze der Annäherungszone
Die Schutzabstände nach Spalte 4 (Tab.) für Bauarbeiten und sonstige nicht elektrotechnische Arbeiten dürfen in Ausnahmefällen auf die Werte nach Spalte 3 (Tab.) reduziert werden, wenn die Durchführung der Arbeiten unter ständiger Beaufsichtigung einer in die Anlage eingewiesenen EFK oder EuP erfolgt. Arbeitskräfte müssen geeignete, entsprechend anliegende Kleidung tragen. Für einen festen Stand ist zu sorgen, damit beide Hände zum Arbeiten frei sind. Die Grenzen des Arbeitsbereiches sind genau festzulegen (siehe Seite Artikel Arbeiten auf Masten). Die Arbeitsstelle und, bei Nennspannungen über 1 kV, auch die Grenzen des Arbeitsbereiches, sind eindeutig zu kennzeichnen, zum Beispiel mit Schildern, Flaggen, Seilen.
Elektrische Leitungen im Arbeitsbereich
Elektrische Leitungen im Arbeitsbereich können eine große Gefahr darstellen. Beim Planen und Errichten einer Arbeitsstelle muss ihnen deshalb große Aufmerksamkeit gewidmet werden. Besonders der Einsatz von Kränen, Baggern, Muldenkippern, Betonpumpen und Fahrgerüsten bedarf sorgfältiger Planung und Absprache mit dem Betreiber.
Für das Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen gelten folgende vorbereitende Schutzmaßnahmen:
- Vor dem Einrichten einer Arbeitsstelle ist mit dem Anlagenverantwortlichen (ANLV) zu klären, ob die Schutzabstände (Spalte 4, Tab.), unter Berücksichtigung des Ausschwingens der Leiterseile und größtem Durchhang, eingehalten werden können.
- Können die Schutzabstände nicht eingehalten werden, muss mit dem zuständigen ANLV geklärt werden, ob freigeschaltet oder isolierend abgedeckt oder mit einem Schutzgerüst abgeschrankt werden kann.
- Auch an Maschinen oder Geräten sind Maßnahmen möglich, wie z. B. Dreh-, Höhen- oder Auslegerbegrenzungen.
Je nach Art und Umfang der Arbeit reicht eine fachkundige Aufsicht, die die Bewegungen der Maschinen und Geräte überwacht und die Verantwortung für die Sicherheit übernimmt. Technische Maßnahmen haben allerdings immer Vorrang.
Vom Führerstand einer Baumaschine ist der Abstand zwischen Ausleger und Leitung häufig schwer abzuschätzen.
Unebenheiten des Geländes führen bei Bewegungen eines Baggers zum unkontrollierten Ausschwingen des Auslegers. Beim Abladen eines Kippers konzentriert sich der Fahrer eher auf den Abladevorgang, als auf die darüber verlaufende Freileitung.

Abb. 2: Schutzabstände am Beispiel einer Freileitung mit einer Spannung von 110 kV mit und ohne Windeinfluss
Wird eine Freileitung mit einem Fahrzeug oder dergleichen berührt, so besteht Lebensgefahr für alle Personen in der Umgebung der Schadensstelle. Deshalb:
- Auch wenn die Spannung abgeschaltet zu sein scheint, darf man sich in keinem Fall dem verunfallten Fahrzeug oder den auf dem Boden liegenden Leiterseilen nähern.
- Fahrzeugführende dürfen den Führerstand nicht verlassen, sondern sollten versuchen, durch Schwenken des Auslegers oder Wegfahren des Fahrzeugs den Kontakt zur Freileitung zu unterbrechen und das Gerät aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Sich nähernde Personen müssen gewarnt werden.
- Kann das Fahrzeug nicht aus dem Gefahrenbereich entfernt werden und ist der Aufenthalt im Fahrzeug nicht mehr möglich, darf der Insasse nicht in gewohnter Art aussteigen, sondern soll mit geschlossenen Füßen möglichst weit abspringen, ohne dabei zu stürzen. Anschließend soll er sich in Sprungschritten entfernen, um die Höhe der Schrittspannung zu reduzieren. Eine gleichzeitige Berührung von Erdboden und Fahrzeug kann tödlich sein!
- Gefahrenstelle im Umkreis von mindestens 20 m absperren!
- Unverzüglich den Netzbetreiber benachrichtigen!
- Warten, bis der ANLV des Netzbetreibers eintrifft!
Sicherheits-Check
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
Literaturquellen:
DGUV-V 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
DGUV-V 38 „Bauarbeiten“
DGUV-I 203-001 „Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen“
DGUV-I 203-016 „Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV“
DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
„Merkheft für Baufachleute“ des VDEW, VWEW Energieverlag GmbH, ISBN 978-3-8022-0869-0
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